Früh anfangen, denn das beste Training findet im Ring statt!

 

Deshalb bieten wir den jüngsten Welpen diese einzigartige Gelegenheit, unsere Shows kennenzulernen.

Dieses Angebot ist einmalig pro Welpe gültig.

 

Unsere nächste Show findet am Sonntag, den 27 September in Reusel statt und wir freuen uns darauf, euch dort zu sehen!

Nest aanvraag met DBKC ouders (beide)

15,00 €

Regel hier de registratie voor je nest. Let op, dit kan alleen hier als BEIDE ouders een DBKC stamboom bezitten. Heeft één van beide (of beide) ouders geen DBKC stamboom ga dan naar de volgende aanvraag.

Wurfantrag

55,00 €

Hat EIN Elterntier oder haben beide keine DBKC-Ahnentafel?

Dann kannst du hier deinen Wurf registrieren.

Applicatie naar Stamboom

40,00 €

Bijvoegen bij de aanvraag:
Aplicatie voor en achterkant bijvoegen.

Let op, een DBKC applicatie kan alleen verkregen worden als de fokker een nestregistratie heeft gedaan. Dan ontvang je van diegene een DBKC applicatie waarmee de stamboom aangevraagd kan worden.
Zonder benodigde DBKC applicatie kan geen stamboom aangevraagd worden. Het bertreft alleen DBKC stambomen, aanvragen van andere registers kunnen niet via DBKC worden verzorgd.

Stamboom omzetten naar DBKC

45,00 €

Met elk ander stamboom een DBKC stamboom aanvragen.

Eigenaar hond aanpassen

30,00 €

De eigenaar of adres op de Huidige DBKC stamboom aanpassen. 

 

 

Duplicaat stamboom

20,00 €

Ben jij de stamboom van je hond kwijt/verloren, bestel hier dan een duplicaat stamboom.

Upload ID voor aanpassen eigenaar hond

0,00 €

Upload hier een foto/kopie ID van de huidige en nieuwe eigenaar van de hond.

Scherm je foto af of gebruik een specimen app, DBKC is genoodzaakt deze stappen te nemen om fraude tegen te gaan. 


Bei Verdacht auf unseriöse oder gewerbsmäßige Massenzucht oder auf den Einsatz ungesunder Rüden und/oder Hündinnen zur Zucht, einschließlich Hunden mit erblichen oder genetischen Auffälligkeiten, behält sich DBKC das Recht vor, einen Stammbaumantrag abzulehnen und/oder zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen und Testergebnisse anzufordern.

 

Zuchtordnung

Deutschland – gesetzliche Zuchtanforderungen und DBKC-Zuchtordnung

 

Der Welpe

Nach deutschem Recht:

• Ein Welpe darf erst im Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden.

• Eine frühere Trennung ist nur zulässig, wenn ein Tierarzt dies zum Schutz des Muttertiers oder des Welpen für erforderlich hält.

• Welpen bis zu einem Alter von 20 Wochen müssen täglich mindestens 4 Stunden Kontakt zu einer Betreuungsperson haben.

• Welpen, die innerhalb von Gebäuden gehalten werden, müssen ab einem Alter von 5 Wochen täglich für eine angemessene Dauer die Möglichkeit haben, sich im Freien zu bewegen.

• Die Welpen müssen sicher und hygienisch gehalten sowie vor Unterkühlung und Überhitzung geschützt werden.

• Der Züchter bzw. die Betreuungsperson muss für ausreichend geeignetes Futter, jederzeit verfügbares Wasser und eine angemessene Versorgung der Hunde sorgen.

 

Die Hündin

Das deutsche Bundesrecht legt weder ein allgemeines Mindestalter für die erste Belegung noch ein allgemeines Höchstalter oder eine maximale Anzahl von Würfen für jede Zuchthündin fest

Daher gelten innerhalb des DBKC folgende zusätzliche Anforderungen:

• Die erste Belegung darf frühestens ab einem Alter von 16 Monaten erfolgen

• Eine Hündin darf maximal 1 Wurf innerhalb von 12 Monaten haben

• Das Höchstalter für einen Wurf beträgt 7 Jahre

• Eine Hündin darf maximal 5 Würfe haben

Erfüllt eine Hündin diese DBKC-Anforderungen nicht,

kann der DBKC die Ausstellung einer Application oder Ahnentafel für die Welpen verweigern.

 

Der Rüde

Das deutsche Bundesrecht legt kein allgemeines Mindest- oder Höchstalter für einen Zuchtrüden fest.

Daher gelten innerhalb des DBKC folgende zusätzliche Anforderungen:

• Ein Rüde darf ab einem Alter von 9 Monaten zur Zucht eingesetzt werden.

• Nach seinem 8. Geburtstag darf ein Rüde nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden.

Gesundheit und Erbkrankheiten

Gemäß § 11b des deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, Hunde zu züchten, wenn nach züchterischen Erkenntnissen zu erwarten ist, dass erblich bedingte Merkmale bei den Nachkommen zu Schmerzen, leiden oder körperlichen Schäden führen.

Dies gilt unter anderem für erblich bedingte Veränderungen, bei denen Körperteile oder Organe fehlen, untauglich oder derart verändert sind, dass dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.

Die Verantwortung für die Auswahl einer verantwortungsvollen Zuchtverpaarung liegt beim Züchter.

Bei Verdacht auf unseriöse oder gewerbsmäßige Massenzucht oder auf den Einsatz ungesunder Rüden und/oder Hündinnen zur Zucht, einschließlich Hunden mit erblichen oder genetischen Auffälligkeiten, behält sich DBKC das Recht vor, einen Stammbaumantrag abzulehnen und/oder zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen und Testergebnisse anzufordern.

 

HD & ED

Das deutsche Bundesrecht schreibt nicht für alle Hunderassen ein bestimmtes zulässiges HD- oder ED-Ergebnis vor.

Es gilt jedoch das gesetzliche Verbot, Zuchtverpaarungen vorzunehmen.

, bei denen zu erwarten ist, dass erblich bedingte Erkrankungen bei den Nachkommen zu Schmerzen,

Leiden oder Schäden führen.

 

Zusätzliche DBKC-Anforderungen:

• HD-A zulässig

• HD-B zulässig

• HD-C ausschließlich zulässig, wenn beide Elterntiere des betreffenden Hundes ein HD-A- oder HD-B-Ergebnis haben.

• Für ED gilt innerhalb des DBKC, dass beide Elterntiere sowohl links als auch rechts frei von Ellbogendysplasie sein müssen.

Der DBKC schreibt eine HD- und ED-Untersuchung derzeit nicht für jeden Zuchthund verpflichtend vor, empfiehlt Züchtern jedoch ausdrücklich, ihre Hunde untersuchen zu lassen.

Wenn offizielle Untersuchungsergebnisse vorliegen, können diese nach Prüfung durch den DBKC auf der Ahnentafel vermerkt werden

Kurznasige Hunde und extreme körperliche Merkmale.

In Deutschland gilt § 11b des Tierschutzgesetzes zum Verbot der sogenannten Qualzucht.

Es darf nicht gezüchtet werden, wenn zu erwarten ist, dass erblich bedingte äußere oder körperliche Merkmale bei den Nachkommen zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen.

Bei der Beurteilung müssen das gesamte Wohlbefinden und die Funktionsfähigkeit des Hundes berücksichtigt werden und nicht ausschließlich ein einzelnes äußeres Merkmal.

Der DBKC akzeptiert keine Zuchtverpaarungen, bei denen schwerwiegende äußere oder erblich bedingte Merkmale nachweislich gegen die geltenden deutschen Tierschutzbestimmungen verstoßen.

 

Gewerbsmäßige Zucht

Für die gewerbsmäßige Zucht von Hunden gelten zusätzliche gesetzliche Anforderungen.

Abhängig von der Tätigkeit ist eine Erlaubnis gemäß § 11 des deutschen Tierschutzgesetzes erforderlich.

Darüber hinaus gelten zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Sachkunde, Betreuung, Haltung und Beaufsichtigung.

Bei gewerbsmäßiger Zucht muss für jeweils maximal 5 Zuchthunde und deren Welpen eine verantwortliche Betreuungsperson zur Verfügung stehen.

Eine Betreuungsperson darf gleichzeitig maximal 3 Hündinnen mit Welpen betreuen.

 

 

DBKC-Zuchtstandards

Zusätzlich zu den geltenden Gesetzen und Vorschriften gelten beim DBKC eigene Zuchtstandards für Hunde, die zur Zucht eingesetzt werden, sowie für Würfe, für die eine DBKC-Application oder Ahnentafel beantragt wird.

 

Die Hündin

• Die erste Belegung darf frühestens ab einem Alter von 16 Monaten erfolgen

• Eine Hündin darf maximal 1 Wurf innerhalb von 12 Monaten haben

• Das Höchstalter für einen Wurf beträgt 7 Jahre (84 Monate)

• Eine Hündin darf maximal 5 Würfe haben

• Nach dem fünften Wurf darf die Hündin nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden.

 

Der Rüde

• Ein Rüde darf ab einem Alter von 9 Monaten zur Zucht eingesetzt werden.

• Nach seinem 8. Geburtstag (96 Monate) darf ein Rüde nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden.

 

HD – Hüftdysplasie

Innerhalb der DBKC-Zuchtstandards werden folgende Ergebnisse akzeptiert:

• HD-A

• HD-B

• HD-C ist nur zulässig, wenn beide Elterntiere des betreffenden Hundes ein offizielles HD-A- oder HD-B-Ergebnis haben.

 

ED – Ellbogendysplasie

• Für ED gilt beim DBKC, dass beide Elterntiere sowohl am linken als auch am rechten Ellenbogen frei von Ellbogendysplasie sein müssen.

 

Gesundheitsuntersuchungen

• Der DBKC schreibt HD- und ED-Untersuchungen derzeit nicht für jeden Zuchthund verpflichtend vor.

• Der DBKC empfiehlt ausdrücklich, Zuchthunde vor dem Zuchteinsatz offiziell untersuchen zu lassen.

• Offizielle Untersuchungsergebnisse können auf den Ahnentafeln der Welpen aus der getesteten Verpaarung vermerkt werden.

• Untersuchungsergebnisse können ebenfalls zu den Ahnentafeldaten der Elterntiere hinzugefügt werden.

• Ergebnisse werden vom DBKC erst nach Prüfung der offiziellen Unterlagen registriert.

 

Einhaltung der DBKC-Zuchtstandards

Erfüllt eine Zuchtverpaarung die DBKC-Zuchtstandards nicht, behält sich der DBKC das Recht vor, die Ausstellung von Applications und/oder Ahnentafeln für den betreffenden Wurf zu verweigern.

Der Züchter ist jederzeit selbst dafür verantwortlich, die geltenden Zucht- und Tierschutzbestimmungen seines Landes
bzw. seiner Region einzuhalten.

 

Informieren Sie sich stets über die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Anfo

rderungen zur Hundezucht in

Ihrer Region bzw. Ihrem Land

Als Züchter sind Sie selbst dafür verantwortlich, die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten

Gesetze und behördliche Vorschriften können jederzeit geändert oder ergänzt werden.

Informieren Sie sich daher regelmäßig über die aktuellen Bestimmungen in Ihrer Region bzw. Ihrem Land